For the English version click here ENGLISH1. Japanische Namen werden gemäß Japanischer Gepflogenheit wiedergegeben: Nachname zuerst, danach Vorname. Namen außerasiatischer Personen mit Japanischer Abstammung werden nach westlicher Weise aufgeführt, Vorname zuerst.
2. Die Umschrift japanischer Begriffe folgt dem Hepburn-System, bei bekannten Städtenamen Tokyo, Osaka, Kyoto etc. wird jedoch auf Macrons verzichtet, ebenso wie bei im Duden aufgeführten Worten (Daimyo, Shogun, etc.), sofern sie nicht Teil eines japanischen Eigennamen sind.
Die im 19. Jahrhundert übliche Schreibweise Japanischer Städtenamen wurde nicht beibehalten, folglich wurde Tokio geändert in Tokyo, Kioto in Kyoto, etc.
3. Bei deutschen Namen erfolgt eine Umschrift der Umlaute von ä = ae ; ö = oe ; ü = ue
4. Daten werden angegeben in tt.mm.jjjj als 12.09.2008 oder 12. September 2008. Daten des Lunisolarkalenders wurden in Daten des Gregorianischen Kalenders umgerechnet.
5. Die bis 1871 in Deutschland bestehenden Staaten, wie z. B. Preußen, Norddeutscher Bund werden als „Deutschland“ aufgeführt.
6. Bei Namensgleichheit konnte nicht immer geklärt werden, ob es die gleiche oder eine vollkommen andere Person ist oder ob ein Verwandschaftsverhältnis besteht. Ehefrauen und Kinder wurden nur bei eigenständiger Tätigkeit gesondert aufgeführt.
7. Schreibfehler und Mehrfacheintragungen
Ich mußte feststellen, dass in der ausgewerteten Literatur eine Vielzahl von Fehlern vorhanden ist. Zu dieser Literatur gehören leider auch die Adreßbücher und die Ausarbeitung über die „Ausländischen Angestellten“ von Ooga Tetsuo.
Es ist keine Seltenheit, dass für denselben Namen viele unterschiedliche Schreibweisen vorkommen und bei den „Ausländischen Angestellten“ viele Mehrfacheintragungen, die auch durch die unterschiedliche Übertragung nach der Aussprache des Namens ihre Ursache hat, insbesondere bei einer Vertragsverlängerung durch eine andere Behörde.
Ein typischer Schreibfehler ist zum Beispiel, dass aus
„J“ in der Übertragung ein F, T oder L wird. Unterschiedliche Schreibweisen werden in [....] aufgeführt.
8. Nicht berücksichtigt wurden
- „Ausländsche Angestellte“, die lediglich 3 Monate oder weniger vertraglich gebunden waren, wie z. B. Schausteller/ Akrobaten (Vertrag für 30 Tage). - „Ausländische Angestellte“ mit zu wenig Informationen (nur Name in Katakana, keine Aufenthaltsdauer, keine Vertragspartner)
- Touristen
- Seefahrer ohne Arbeitsvertrag mit einer japanischen Behörde
- Korrespondenten im Russisch - Japanischem Krieg
9. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auch unter dem Register
Abkürzungen